Krankenhausvermeidungspflege
Eine Krankenhausvermeidungspflege sowie Krankenhausverkürzungspflege sind gesetzlich geregelte Leistungen der häuslichen Krankenpflege, wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung geboten, aber nicht ausführbar ist, oder wenn eine stationäre Krankenhausbehandlung durch die häusliche Krankenpflege vermieden, bzw. verkürzt werden kann oder muss. Zur Krankenhausvermeidungspflege gehören die Behandlungspflege, die Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung.